iGeL Leistungen

Eine sinnvolle Investition in Ihre Gesundheit

Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) und die ärztlichen Berufsverbände fassen darunter Leistungen zusammen, die nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführt sind und somit nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erbracht werden dürfen. Es handelt sich dabei um zusätzliche optimierte Gesundheitsleistungen, die nur auf Wunsch erbracht werden und privat in Rechnung gestellt werden. Das Honorar orientiert sich an den Sätzen der GOÄ. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihren Versicherten einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewähren sie keine „Rundumversorgung“. Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und darf daher von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Wir dürfen daher diese Leistungen auch nicht auf Chipkarte/Krankenschein erbringen bzw. verordnen.

Seit den siebziger Jahren bietet die jährliche Vorsorge des Mannes ab 45 folgende Untersuchungen:

  • eine Befragung nach möglichen Erkrankungszeichen
  • Tastuntersuchung des Enddarmes und der Prostata durch den Arzt
  • Inspektion der Haut
  • Abtasten der Lymphknoten im Bereich des kleinen Beckens
  • Test auf Blut im Stuhl (ab 50. Lebensjahr jährlich)
  • ab dem 50. Lebensjahr ggf. Darmspiegelung alle 10 Jahre

Die heute zusätzlich bestehenden Möglichkeiten der Krebsfrüherkennung werden bisher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, obwohl gerade die Früherkennung bessere Heilungschancen bietet. Wir erachten es als selbstverständlich, Sie über diese Leistungen zu informieren und zu beraten. Wir konzentrieren uns dabei auf die nach unserer Einschätzung medizinisch sinnvollen Angebote. Informieren Sie sich unverbindlich hier über unser Angebot. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch über Ihren Vorteil bei Inanspruchnahme dieser Leistungen.