Harninkontinenz

Der unwillkürliche, unfreiwillige Harnverlust wird vom Arzt als Harninkontinenz bezeichnet. Der betroffene Mensch ist außerstande, den Zeitpunkt des Wasserlassens selbst zu bestimmen. Dies kann verschiedene Ursachen haben wie Störungen von Harnblase, Harnröhre, Harnblasenschließmuskel, Beckenbodenmuskulatur, Nerven, welche diese Organe versorgen.

Die Harninkontinenz stellt eine große psychische Belastung dar und kann auch zu sozialer und hygienischer Beeinträchtigung führen. Die Harninkontinenz ist weit verbreitet und nimmt mit dem Alter deutlich zu. So sind in Deutschland etwa 6 Millionen Menschen an einer Harninkontinenz erkrankt. Oft wird dieses Leiden vom Patienten aus Schamgefühl selbst dem Arzt gegenüber nicht erwähnt.

Unangenehme Begleiterscheinungen des unwillkürlichen Harnabgangs können Geruchsentwicklung und ein Aufweichen der Haut mit möglichem Pilzbefall sein. So kommt es häufig aus Scham zum Rückzug der Betroffenen in die gesellschaftliche Vereinsamung sowie zu starker seelischer und körperlicher Belastung. Freundschaften gehen hierdurch verloren.

Der rechtzeitige Besuch beim Arzt vermag dies zu verhindern. Es können verschiedene Formen der Inkontinenz unterschieden werden (Extraurethrale Inkontinenz und urethrale Inkontinenz, die in Stress-, Drang-, Reflex- Überlaufinkontinenz eingeteilt wird). Die Diagnose und Therapie der Harninkontinenz sollte immer dem Urologen als Facharzt überlassen sein.

In den meisten Fällen kann dieser auch eine Heilung oder zumindest Besserung der Erkrankung erreichen. Leider machen auch heute noch viele Frauen, oft aus Schamgefühl, von therapeutischen Möglichkeiten keinen Gebrauch. Unsere Praxis verfügt über eine moderne Endoskopieeinrichtung mit flexiblen und starren Instrumenten und einer Videoübetragung.

Dies ermöglicht uns noch während der Untersuchung mögliche Befunde mit der Patientin zu besprechen und somit von Anfang an mit in die Behandlung umzusetzen. Bei komplizierten Fällen kann mit Hilfe eines hochmodernen, urodynamischen Messplatzes eine erweiterte Abklärung erfolgen.